Rundholzhandel
Wir als Bindeglied zwischen Waldbesitzer und Sägewerk
Wir stehen für eine ehrliche und korrekt nachvollziehbare Maßermittlung, bestmögliche Sortimentsauswahl und gewissenhafte Sortierung. Unsere schnelle Abwicklung zeichnet uns aus!
- Schnelle Ausführung
Unser Holz liegt nicht lange! Als unser oberstes Ziel sehen wir eine schnelle Abfuhr der gefällten Stämme. So bleibt die Qualität und der vereinbarte Preis erhalten und es ergibt sich somit eine hohe Wertschöpfung für den Waldbesitzer. - Zügige Abwicklung
Wir verlieren keine Zeit! Nach Beauftragung handeln wir schnell und holen das Holz auch oft schon am selben Tag ab. - Prompte Bezahlung
Als fairer Geschäftspartner sehen wir es als selbstverständlich an, dass Sie schnellstmöglich Ihr Geld erhalten.
Allgemeine Standards
- Holz ist ein wertvolles, nachwachsendes Naturprodukt und als Rohstoff universell einsetzbar.
- Eine nachhaltige Wertschöpfung und ein ökologiebewusster Umgang mit dem Rohstoff Holz sind uns Verpflichtung. Pauschalen Flächenstilllegungen können wir nicht zustimmen.
- Wir garantieren den Holzabsatz -auch von Kleinmengen- zu marktgerechten Preisen, eine zuverlässige Abwicklung und sichere Liquidität.
- Wir sind bestrebt, durch einen verantwortungsbewussten Handel mit Holz eine durchgängige und ausreichende Versorgung der Sägewerke und Holzindustrie mit Rundholz sicherzustellen. Durch unsere Flexibilität sind wir innovativ und entscheidungskräftig.
- Zu unseren Auftraggebern aus der Forstwirtschaft pflegen wir langjährige und verlässliche Geschäftsbeziehungen. Wir streben eine wirtschaftliche Nutzung des Waldes nach ökologischen Grundsätzen an, legen großen Wert auf Nachhaltigkeit und übernehmen die Verantwortung für einen gesunden Wald.
- Wir setzen bei unseren Forsteinsätzen auf Arbeitsverfahren, die einen möglichst schonenden Umgang mit Baumbestand und Waldboden erreichen lassen.
- Wir sind faire Geschäftspartner für öffentliche und private Waldbesitzer, ebenso wie für die belieferten Holzabnehmer. Wir bieten unseren Kunden eine offene Kommunikation und Information als Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an.
- In unserer Verantwortung gegenüber Lieferanten und Kunden betrachten wir insbesondere Zuverlässigkeit, solides wirtschaftliches Denken und Glaubwürdigkeit als die zentralen Werte unseres Handelns. Wir legen größten Wert auf eine korrekte und nachvollziehbare Abwicklung.
- Mit diesen einheitlichen Standards wollen wir einen Beitrag zur Transparenz leisten, Vertrauen erzeugen und so die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung der Unternehmen schaffen.
Standards zur Abwicklung von Rundholzgeschäften
Leistungsvertrag
Unsere Leistungen werden mit den Kunden und Lieferanten auf der Basis eines Vertrages vereinbart. Darin werden grundsätzlich festgelegt:
- Holzmenge je Holzart
- Preis je Stärkeklasse und Güte
- Abrechnungsgrundlage nach Waldmaß oder Werkseingangsvermessung
- Einschlaggrenzen bei Verkauf auf dem Stock
- Sortierung der Holzgüte im Werk oder im Wald
- Abrechnungsverfahren mittels Gutschrift durch den Käufer oder durch Rechnung des Verkäufers
- Zahlungsmodalitäten
- bei Werkvermessung auf Verlangen des Verkäufers die Bekanntgabe des Abnehmers und dessen Parameter der maschinellen Sortierung wie Krümmung und Abholzigkeit
Liefermenge
Wir wollen eine möglichst objektive und nachvollziehbare Ermittlung der gelieferten Holzmenge sicherstellen. Wir unterscheiden nach:
Waldmaßermittlung
- Das Waldmaß wird nach den Regeln der Handelsklassensortierung (HKS) ermittelt, jeder Stamm wird nummeriert, in einer Holzliste erfasst und ausgewertet.
- Die Gütefeststellung wird nach den Grundsätzen der HKS im Wald durchgeführt. Die Sortenzusammenstellung und Holzliste sind Bestandteile der Abrechnung.
- Zur eindeutigen Identifikation des Polters wird das Holz mit Auftragsnummer und Signum des Käufers markiert.
- Die Übernahme erfolgt nach Holzliste in Absprache mit dem Verkäufer. Das Maß wird im Wald am Polter mittels Stichprobe überprüft und als Abrechnungsgrundlage vereinbart.
- Ein Abfuhrauftrag mit Auftragsnummer und Anzahl der Polter wird erstellt.
Werksmaßermittlung
- Zur eindeutigen Identifikation des Polters wird das Holz mit Stückzahl, Auftragsnummer und Signum des Käufers markiert.
- Die Holzübernahme erfolgt in der Regel in Absprache mit dem Verkäufer am Polter, mit gemeinsamer Feststellung der Stückzahl je Polter.
- Der Abfuhrauftrag enthält Auftragsnummer und Stückzahl je Polter.
- Das bei der Werksvermessung erstellte Aufmaß, die Sortenverteilung und die Gütesortierung gelten als Abrechnungsgrundlage.
- Die Sortenzusammenstellung des belieferten Werks liegt der Abrechnung bei. Einzelstammprotokolle werden ausgehändigt.